Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern der Jahrgangsstufe 7,

mit Klasse 8 beginnt der Unterricht im Wahlpflichtbereich II, der auch als Differenzierungsbereich bezeichnet wird. Da aufgrund der aktuellen Situation leider keine Informationsveranstaltung zu dieser Wahl stattfinden kann, schaut euch bitte die folgenden Informationen und die Präsentationen der zur Wahl stehenden Fächer hier auf der Homepage des KGH gemeinsam mit euren Eltern an.

Was ist der Wahlpflichtbereich II?

Nachdem ihr seit Beginn der sechsten Klasse im Wahlpflichtbereich I entweder Latein oder Französisch habt, kommt nun eine Wahlentscheidung im Wahlpflichtbereich II auf euch zu.

Mit der Wahl eines Wahlpflichtfaches soll es euch ermöglicht werden, individuelle Schwerpunkte je nach euren Interessen und Begabungen zu setzen.

Die Fächer des Wahlpflichtbereichs II werden für zwei Jahre (Jahrgang 8 und 9) gewählt und sind somit durchgängig zu belegen. Sie sind Klassenarbeitsfächer mit zwei Arbeiten pro Halbjahr. Eine der damit vier Arbeiten pro Jahr kann dabei durch eine andere Form der schriftlichen Leistungsfeststellung (z.B. eine umfangreiche Präsentation mit schriftlicher Ausarbeitung) ersetzt werden.

Welche Kurse können im Wahlpflichtbereich II am KGH gewählt werden?

  • Französisch als dritte Fremdsprache
  • Latein als dritte Fremdsprache
  • Sozialwissenschaften (Schwerpunkt: Wirtschaft)
  • Informatik
  • Biologie (Schwerpunkt: Gesundheit)
  • Chemie / Astronomie Genaue Informationen zu den Angeboten sind den Präsentationen zu entnehmen.

Wie viele Stunden umfasst der Wahlpflichtbereich II?

Der Differenzierungsbereich am KGH umfasst auf Beschluss der Schulkonferenz drei Stunden in der 8. und zwei Stunden in der 9. Jahrgangsstufe. Die 3. Fremdsprache umfasst davon abweichend vier bzw. drei Stunden. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler der Europa- und Mint-Klassen, die eine 3. Fremdsprache wählen, die vorgesehene Pflichtstundenzahl im 9. Jahrgang um eine Stunde überschreiten. Dies ist nur freiwillig und mit Einverständnis der Eltern möglich.

Schülerinnen und Schüler der Regelklassen, welche auf die ursprünglich von der KMK festgesetzte Pflichtstundenzahl von 163 Stunden in der Unter- und Mittelstufe kommen möchten, können dies nur durch Anwahl der 3. Fremdsprache erreichen.

Welche Bedeutung hat die Note im Wahlpflichtbereich II für die Versetzung?

Ein besonderes Gewicht bei der Versetzung haben die Kernfächer Deutsch, Mathematik, 1. und 2. Fremdsprache. Dies sind die Fächer der sogenannten Fächergruppe I.

Die Fächer des Wahlpflichtbereichs II, also auch die dritte Fremdsprache, gehören zur Fächergruppe II. Sie haben bei der Versetzung denselben Stellenwert wie beispielweise Geschichte, Physik und Musik. Minderleistungen im Bereich der Fächergruppe II, also auch im Wahlpflichtbereich II, können die Versetzung gefährden.

Wie viele Kurse werden eingerichtet, wie groß müssen bzw. dürfen die Kurse sein?

Nach dem Beschluss der Schulkonferenz vom 02.11.2015 werden x Kurse eingerichtet, wobei x = Anzahl der SuS der Jahrgangsstufe geteilt durch 18 ist. Es wird mathematisch gerundet. Im jetzigen Jahrgang 7 gibt es 101 Schülerinnen und Schüler, so dass sechs Kurse eingerichtet werden.

Aus jedem Aufgabenbereich (I. sprachlich, II. gesellschaftswissenschaftlich, III. naturwissenschaftlich) wird ein Angebot eingerichtet. Mehr als zwei Kurse von einem Angebot werden nicht eingerichtet.

Die Mindestschülerzahl pro Kurs beträgt 8, die maximale Schülerzahl 26. Richtwert für einen Kurs ist die Wunschzahl von 24 Schüler/innen. Wird ein kleinerer Kurs, d.h. ein Kurs zwischen 8 und 10 Schülerinnen und Schülern (z.B. eine dritte Fremdsprache) eingerichtet, so wird die Schülerzahl in den anderen Kursen um 2 Schüler heraufgesetzt. Die durchschnittliche Kursgröße beträgt dann aber immer noch lediglich 19,75 SuS.

Wie sieht das Wahlverfahren aus?

1. Im Schuljahr 2019/20 wird die Wahl aufgrund der Corona-Krise online erfolgen. Alle Schülerinnen und Schüler geben dabei einen Erst- und Zweitwunsch an. Bitte schicken Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Wahlbogen, den Sie hier auf der Homepage finden, per Mail bis zum 15. Mai 2020 an die Mittelstufenkoordinatorin Frau Schlichter (slr@kghalle.de). Scannen Sie den Wahlbogen zu diesem Zweck ein oder schicken Sie ein Foto des Wahlbogens als Mailanhang. Wer bis zum Abgabetermin keine Wünsche abgegeben hat, gilt als universell zuordbar.

2. Die Schulleitung zählt aus, veröffentlicht die Anzahl der Erst- und Zweitwünsche und legt fest, welche Kurse eingerichtet werden. Dabei geht sie folgendermaßen vor: Aus jedem Aufgabenbereich gilt der Kurs mit der höchsten Zahl der Erststimmen als eingerichtet. Die Mindestzahl an Wählern beträgt dabei 8.

Von den restlichen Kursen (incl. eventueller Zweitkurse bei mehr als 24 bzw. 26 Anwahlen (s.o.)) wird nach Punktzahl eingerichtet, wobei die Anzahl der Erststimmen dreifach und die der Zweitstimmen einfach addiert werden. Für eventuelle Zweitkurse wird die Anzahl der Zweitstimmen prozentual von allen für diesen Kurs abgegebenen Stimmen gewichtet.

3. Bisher war es üblich, dass die Schulleitung in Anwesenheit aller Klassensprecher des siebten Jahrgangs ein Losverfahren durchführt, falls mehr Anwahlen für Angebote vorliegen als Plätze zur Verfügung stehen. Dabei wird mit dem Kurs begonnen, dem die meisten Interessenten nicht zugeordnet werden können. Wer gezogen wird, ist automatisch für seinen Zweitwunsch gesetzt. Das Verfahren wird fortgeführt, bis alle Schüler verteilt sind. Ob ein solches Losverfahren in diesem Jahr in Anwesenheit der Klassensprecher durchgeführt werden kann, hängt von den in den nächsten Tagen zu erwartenden Regelungen zur Rückkehr der Schülerinnen und Schüler in die Schulen nach der Phase des Lernens auf Distanz ab.

4. Wird unter 3. Kurs A als erstes festgelegt, und im späteren Verlauf des Verfahrens ein Schüler aus Kurs B herausgezogen, welcher als Erstwunsch Kurs A angegeben hat, so wird so lange weitergezogen, bis jemand mit Zweitwunsch C oder D… gezogen wird.

5. Sollte der letzte zu bildende Kurs weniger als 8 Schüler enthalten, so wird dieser nicht eingerichtet, sondern diese Schüler werden gemäß ihres Zweitwunsches verteilt, ggf. tritt Punkt 4 hinzu.

6. Sollten Schüler als Erst- und Zweitwunsch Kurse angewählt haben, die nicht eingerichtet werden, dürfen sie aus den eingerichteten Kursen einen auswählen, ggf. tritt Punkt 4 hinzu.

7. Nach Abschluss des Wahlverfahrens dürfen Kurse nur noch unter zwei Bedingungen getauscht werden: bei Vorhandensein eines Tauschpartners mit Einverständnis beider Elternhäuser oder von einem größeren in einen kleineren Kurs.

Wir wünschen eine gute Wahlentscheidung! Bei Fragen kontaktieren Sie gerne Frau Schlichter (Mittelstufenkoordination).

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Downloads zur WP-II-Wahl:

Informationen der Fachschaften zu den zur Wahl stehenden Kursen (in alphabetischer Reihenfolge):

 

(Orientieren Sie sich bitte an diesen Präsentationen! Auf den Fachschaftsseiten verstecken sich möglicherweise noch überholte Fassungen.)